Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung 73249, Wernau, auf der B 10, Überleitung aus Richtung Göppingen, in Richtung Nürtingen um 40 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 120 km/h. Bußgeld: 120,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Esslingen

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