Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Eching, auf der A 92, im Bereich des AK Neufahrn, im AB 1080, Ast G-Z, bei km 0,713, Ri. Deggendorf zur A 9. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed 85 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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