Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, im Schützenalleetunnel, rechte Spur stadteinwärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 59 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 9 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Induktionsschleifenmessung, Foto, Verwarnungsgeld: 10,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Freiburg übersandt.

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