Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Freiburg, im Schützenalleetunnel, linke Spur, stadtauswärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 71 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Die Messung wurde mit Induktionsschleifenmessung durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Freiburg übersandt.

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