In Schwerin, auf dem Obotritenring, Ecke Sandstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 6 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan Speed 56 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

 

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwerin übersandte Schriftliche Verwarnung.

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