Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 41751 Viersen, Mackenstein, auf der K 8, Ortsdurchfahrt. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ESO ES3.0 82 km/h

Verstoß gegen:  § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Viersen übersandte Anhörung

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