Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 22.05.2016 auf der BAB 2, bei km 3,4, in Fahrtrichtung Hannover mit 65 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 185 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, ES3.0, Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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