Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 06.04.2016 in Mannheim, BAB 6, Km 568,4, Fahrtrichtung MA-HN mit 31 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Video-Band-Messung, VKS 3.2 3 D dokumentierte mit Beweisfoto 151 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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