In Stuttgart, auf der B 14, Höhe Schattenring, Richtung Universitätsstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
11 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 61 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Die Messung erfolgte mit Lasergerät, PoliScan Speed mit Foto.
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart
Verletzte Vorschriften : § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
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