Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Am 22.06.2016 wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Brandenburg, Am Hauptbahnhof 9, in Fahrtrichtung stadteinwärts um 23 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden  73 km/h durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: TraffiStar S 350

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg/Internetwache

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