Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsbad-Langensteinbach, auf der BAB 8, km 260,800, in FR Stuttgart-Karlsruhe am 23.04.2016 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Messgerät PoliScanSpeed wurden 147 km/h mit Beweisfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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