Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Neustadt-Eilvese, auf der B 6, Abschnitt 390, Station 0,679, Fahrtrichtung Hannover, Höhe Aschenkrug begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 26 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO 96 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Region Hannover

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