In Karlsbad-Langensteinbach, BAB 8, km 260,370, Karlsruhe – Stuttgart wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 143 km/h, bei zulässigen 1200 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt Formular Anhörung

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