Am 01.09.2015 wurde bei einer Geschwindigkeit von 172 km/h der erforderliche Abstand von 86,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Seebach, A3, Richtung Passau, Abschnitt 1280, km 5,510 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Beweismittel: Video, Foto
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat
Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörungsbogen.
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