Bei einer Geschwindigkeit von 88 km/h wurde der erforderliche Abstand von 44,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Willich, auf der A 44, bei km 71,900, Aachen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung mit Frontfoto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Viersen übersandte Vordruck Anhörung

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