Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 63755 Alzenau/Hörstein, auf der Alzenauer Straße, Höhe Einmündung Jüdischer Friedhof die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 61 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 31 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Messgerät LEIVTEC XV3 und Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Kommunale Verkehrsüberwachung Stadt Alzenau übersandte Anhörung
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