Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Flensburg, auf der Osttangente, Regenrückhaltebecken Martinstift die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 70 km/h, 91 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Beweismittel: PoliScan Speed und Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Flensburg

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