Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Köln, auf der BAB 3, km 0,80, AS Königsforst / AK Köln-Ost, in Fahrtrichtung Oberhausen  um 60 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 ergab 120 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Köln

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, § 4 Abs. 1 BKatV