Bei einer Geschwindigkeit von 138 km/h wurde der erforderliche Abstand von 69,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Recklinghausen, auf der A 2, bei km 440,678, RF Oberhausen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen

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