Bei einer Geschwindigkeit von 1121 km/h wurde der erforderliche Abstand von 60,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Werl, A 44, km 125,900, RF Kassel nicht eingehalten.
Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Soest übersandte Vordruck Anhörung

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