Der Abstandsverstoß erfolgte in Oyten, auf der Bundesautobahn A 1, in Höhe km 90,265, RF Bremen / Münster. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h der erforderliche Abstand von 62,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 21,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: VKS – Messung, Film, Bild
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandte Formular Zeugenvernehmung
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