Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 23.02.2016 in Haltern, auf der BAB 43, km 52,175, RF Recklinghausen um 32 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO Einseitensensor 3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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