Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in Bremen, A 1, km 104 FR Hamburg mit Tippbewegungen gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte
Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24StVG, 246.1 BKat
Bußgeldstelle Bremen übersandte Vordruck Anhörung.
“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”