Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln Deutz, auf dem Deutzer Ring die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseditensensor ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 74 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln

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