Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Altena, Rahmedestraße, Höhe Nr. 278, FR Lüdenscheid mit 18 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Multanova 6F digital dokumentierte mit Foto 68 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Märkischer Kreis übersandte Vordruck Anhörung

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