Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Mainz, auf der BAB A 60, in Höhe km 15,1, FR Bingen mit 65 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 145 km/h. Beweismittel: ESO ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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