Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemeinde Neuleiningen, auf der A 6, FR Saarbrücken, bei km 589,070 wurde mit 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Vitronic PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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