Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bremen, A 1, Höhe km 104,4, Spur 3, FR Hamburg mit 21 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S 330 dokumentierte mit Frontfoto 141 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Formular Anhörung
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