Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 01.04.2016 in Köln, auf der BAB 3, km 0,80, AS Königsforst, AK Köln-Ost, Fahrtrichtung Oberhausen um 34 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 94 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar TS330, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln
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