Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, Bereich BAB, L 124, Hauptfahrbahn, km 1,310, FR Deutz mit 22 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 dokumentierte 82 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Vordruck Anhörung

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