Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 25 km/h in Köln-Merheim, Hohensyburgstraße.132, Laterne 20, FR Olpener Straße überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit VDS M5 mit Foto 55 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Formular Anhörung

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