Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Lengerich, auf der BAB 1, bei km 241,820, in FR Bremen um 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Anhörung übersandt. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ESO ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt
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