Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, auf der BAB 1, bei km 269,530, FR Bremen mit 37 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic PoliScan dokumentierte 137 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Vordruck Anhörung
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