Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 21 km/h in Münster, Kanalstraße Nr. 161, FR einwärts überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät Multanova 6 F mit Foto 51 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Vordruck Anhörung
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