Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Saarbrücken, Alt-Saarbrücken, auf der A 620, Höhe Bismarkbrücke, Rtg. Mannheim am 31.05.2016 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden mit Lasermessverfahren 103 km/h. Foto liegt vor
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Saarbrücken
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