Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Norderwöhrden, OT Överwisch, auf der Bundesstraße 5, in Richtung Norden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die gemessene Geschwindigkeit betrug  102 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Radarmessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde von Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandt.

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