Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Dortmund, auf der BAB 45, bei km 23,600, FR Frankfurt ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 138 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage PoliScan Speed, Foto.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Dortmund übersandt.

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