Auf der BAB 3, in Ratingen, RF Oberhausen, bei km 93,040 wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 26 km/h überschritten. Gemessen wurden 106 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Messgerät PoliScan Speed, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann
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