Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 4, im Bereich von km 30,3, Dresden-Goerlitz
um 33 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 mit Frontfoto 133 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldstelle Chemnitz übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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