Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Bremen, Oldenburger Straße, FR einwärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 88 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 17 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Bremen übersandt.
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