Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bremen, A 1, Höhe km 104,4, Spur 2, FR Hamburg  mit 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S 330 dokumentierte mit Frontfoto 134 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Vordruck Anhörung

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