Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 87642, Halblech – Weiler Herdweg, B 17, Herdweg Höhe Hs.-Nr. 1 mit 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Vordruck Zeugenanhörung wurde von Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandt.
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