Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, A 281, FR BAB 1 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 82 km/h mit PoliScan Speed mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Anhörung

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