Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, AB Zubringer, Arsten, km 2,74, FR stadteinwärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S330 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 106 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Formular Anhörung

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