Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, Bismarckstraße, FR auswärts die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 55 km/h, bei erlaubten 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 41 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1 und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Vordruck Anhörung

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