Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, Hermann-Koenen-Straße, FR auswärts die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit PoliScanFM1 mit Frontfoto ergab 75 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Vordruck Anhörung
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