Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bremen, auf der A 1, Höhe km 104,4, Spur 2, FR Hamburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit TraffiStar S 330 durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h bei zulässigen 120 km/h.  150 km/h wurden mit Frontfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Vordruck Anhörung

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