Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemarkung Horst, auf der Bundesautobahn A 7, im Bereich von km 18,4, Richtung Hannover wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 108 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandt.

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