Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemarkung Ramelsloh, auf der A 7, bei km 21,0, Richtung Hamburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 155 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandt.
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