Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bremen, A 1, Höhe km 104,4, Spur 3, FR Hamburg die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 121 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S 330 mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 41 km/h und führte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Vordruck Anhörung
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